NEBENKOSTEN

Kaufvertrag

Gesamt müssen sie als Käufer mit ca. 10% Nebenkosten des Kaufpreises rechnen.

Diese Nebenkosten gliedern sich wie folgt auf:
Grunderwerbsteuer: 3,5 % des vertraglichen Verkaufspreises
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 % des Kaufpreises
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren (Richtwert ca. 2% des Kaufpreises)
Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren länderweise unterschiedlich
Vermittlungsprovision Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen,
Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten

– Wert bis Euro 36.337,- 4%
– Wert von Euro 36.337,- bis Euro 48.449,- Euro 1.453,-
– Wert von Euro 36.337,- bis Euro 48.449,- Euro 1.453,-
– zuzüglich 20 % Mwst.

 

Mietvertrag

Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust),
bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses.

Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

 

Vertragsdauer

Wohnungen/Häuser – unbestimmte Zeit / oder mehr als 3 Jahre 2 Bruttomonatsmieten vom Vermieter und Mieter. Vermietung gewerbliche Objekte 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter und 3 Bruttomonatsmieten vom Mieter

 

Vertragsdauer
Wohnungen/Häuser Befristung 2-3 Jahre 1 Bruttomonatsmiete vom Vermieter und vom Mieter. Verlängerung mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit 1/2 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter. Vermietung gewerbliche Objekte 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter und 2 Bruttomonatsmieten vom Mieter


Vertragsdauer
weniger als 2 Jahre 1 Bruttomonatsmiete vom Vermieter und 1 Bruttomonatsmiete vom Mieter.
Verlängerung auf höchstens 3 Jahre 1 Bruttomonatsmietzins Ergänzung vom Mieter Verlängerung mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit 2 Bruttomonatsmieten Ergänzung vom Mieter.