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NEBENKOSTEN

Immobilienkauf

Gesamt müssen sie als Käufer mit ca. 10% Nebenkosten des Kaufpreises rechnen.

Diese Nebenkosten gliedern sich wie folgt auf:

– Grunderwerbsteuer: 3,5 % des vertraglichen Verkaufspreises
– Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 % des Kaufpreises
– Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
  Tarif des jeweiligen Vertragserrichters
– Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.

Die Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren sind länderweise unterschiedlich.
Die Höhe der Vermittlungsprovision für Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten beträgt:

von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20 % USt.

Immobilien Miete

Vergebührung Mietverträge

Wohnraummietverträge (abgeschlossen nach dem 10.11.2017) sind generell von der Vergebührung befreit.

Für gewerbliche Bestandsverträge ist eine Vergebührung in Höhe von 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt.), höchstens das 18-fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1 % des dreifachen Jahreswertes, an das Finanzamt zu entrichten.

Vermittlungsprovision für Mietobjekte

Die Vermittlung von Wohnungen erfolgt gemäß dem Bestellerprinzip provisionsfrei für den Mieter. Eine gesonderte Regelung gibt es für Mieter, die als Erstauftraggeber gelten (siehe detaillierte Nebenkostenübersicht).

Wohnungen/Häuser — Befristung auf unbestimmte Zeit /oder mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter. Vermietung gewerblicher Objekte 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter und 3 Bruttomonatsmieten vom Mieter.

Wohnungen/Häuser Befristung 2 – 3 Jahre bis zu 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter. Vermietung gewerblicher Objekte 3 Bruttomonatsmieten vom Vermieter und 2 Bruttomonatsmieten vom Mieter.